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Scharf: „Schutz und Unterstützung der Betroffenen kommt zu kurz!“

Bayerische Sozialministerin sieht Änderungsbedarf bei Selbstbestimmungsgesetz

251.23

Die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf erklärt zum geplanten neuen Selbstbestimmungsgesetz: „Selbstbestimmung ist ein Recht, das für alle Menschen gilt. Alle Menschen sollen das Leben führen können, das sie führen möchten – frei, gleichberechtigt, selbstbestimmt, gewalt- und diskriminierungsfrei. Wir müssen mit diesem Recht aber verantwortungsvoll umgehen. Die Reformbedürftigkeit des verfassungswidrigen aktuellen Transsexuellengesetzes steht dabei außer Frage. Es entspricht nicht mehr der Lebensrealität der Menschen! Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen kann ich nachempfinden, dass es den dringenden Wunsch nach einem schnellen, unkomplizierten und unbürokratischen Verfahren gibt. Es braucht einen würdevollen Prozess für alle Beteiligten. Diskriminierung jeglicher Art darf es nicht geben und müssen wir überwinden.“

Familienministerin Scharf kritisiert aber: „Der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen, insbesondere der Kinder und ihrer Eltern hat für mich oberste Priorität. Dieser kommt für mich im aktuellen Gesetzentwurf viel zu kurz! Mit der Aufhebung der Beratungspflicht entfällt die Möglichkeit Familien in einer hochemotionalen Lage gezielt, nicht belehrend, zu unterstützen. Das ist für mich nicht der richtige Ansatz. Ich bin der Meinung, dass wir Familien passgenau Hilfe anbieten und sie in dieser Situation nicht alleine lassen dürfen. Der Zusammenhalt und das Miteinander unserer Gesellschaft stehen im Fokus.“

Abschließend fordert die Ministerin: „Ich fordere die Bundesregierung auf, das Gesetz und seine Auswirkungen gezielt zu evaluieren und eng mit den Ländern abzustimmen. Wir müssen wissen, ob sich für die Betroffenen Verbesserungen einstellen. Es ist auch zwingend erforderlich zu bewerten, ob zum Beispiel die beschlossenen Regeln für Schutzräume für Frauen praktikabel sind und respektvoll gehandhabt werden.“