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Scharf: „Qualität bleibt gesichert – Lebensrealität der Kita-Leitungen wird auch in Gesetzen sichtbar!“
Familienministerin ermöglicht Trägern mehr Handlungsfreiheit
Zur aktuellen Debatte um Kita-Leitungen betont Familienministerin Ulrike Scharf: „Fachkräftebindung und -gewinnung betrifft die gesamte Wirtschaft, aber insbesondere auch unsere Kitas. Wir dürfen hier nicht stehen bleiben! Es ist mir wichtig die Lebensrealitäten der Kindertageseinrichtungen in unseren Gesetzen richtig abzubilden und sichtbar zu machen. Die Anforderungen an eine Kita-Leitung haben sich in den letzten Jahren vielseitig weiterentwickelt. Personalführung und betriebswirtschaftliche Fragen nehmen mehr Zeit in Anspruch. Die Neuregelung im Gesetz ermöglicht den Trägern, als Arbeitgebern, und den Kita-Leitungen mehr Flexibilität und Handlungsspielräume. Frühkindliche Bildung prägt unsere Kinder ihr ganzes Leben. Die Qualität in den bayerischen Kindertageseinrichtungen ist für mich nicht verhandelbar und wird durch die Neuregelung in keiner Weise geschmälert. Die Kinder und mehr Zeit für sie stehen immer im Mittelpunkt.“
Seit dem 1. Juli 2023 muss eine Kita-Leitung nicht mehr zwingend eine pädagogische Fachkraft sein. Insbesondere für große Betreuungseinrichtungen stellt das eine große Entlastung dar. Die Regelung erlaubt es aber auch weiterhin, dass pädagogische Fachkräfte eine Leitungsfunktion übernehmen. Die Organisation der Leitung obliegt dem Träger.