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Scharf: „Mit Ferienjobs erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln!“

Scharf: „Mit Ferienjobs erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln!“

218.23

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Viele Schülerinnen und Schüler wollen diese Pause vom Schulalltag jedoch nicht nur zur reinen Erholung nutzen, sondern auch, um sich ein wenig Geld dazu zu verdienen. Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf betont: „Ferienjobs sind für Schülerinnen und Schüler eine gute Möglichkeit, um Berufe kennenzulernen! Erste Erfahrungen in der Arbeitswelt und Ideen für die berufliche Zukunft können mit Ferienjobs gesammelt werden. Mit dem aufgebesserten Taschengeld schaffen sich junge Menschen auch finanzielle Spielräume.“ Wichtig ist der Arbeitsministerin der Schutz der Jugendlichen während der Ferienjobs, da die Ferien in erster Linie auch der Regeneration dienen müssen. „Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält klare „Spielregeln“, die unbedingt im Interesse der Schülerinnen und Schüler beachtet und eingehalten werden müssen“, so Scharf.

·      Schülerinnen und Schüler ab einem Alter von 15 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen pro Jahr arbeiten – nicht mehr vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler (in Bayern nach neun Schuljahren) auch länger. Sie dürfen acht Stunden täglich zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden.

·     Wer in Gaststätten einen Job findet und bereits 16 Jahre alt ist, darf dort bis 22 Uhr arbeiten.

·     Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren dürfen nur mit leichten und geeigneten Freizeitjobs höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr beschäftigt werden, dafür aber das ganze Jahr über. Zulässig sind beispielsweise Werbeprospekte austragen, Babysitten oder Nachhilfeunterricht.

·      Gefährliche Arbeiten wie beispielsweise Fließband- oder Akkordarbeit sind grundsätzlich tabu. Auch Wochenendarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen hierfür bestehen beispielsweise für Gaststätten, bei Sportveranstaltungen oder in der Landwirtschaft.

·       Arbeiten im Handel sind am Wochenende nur an Samstagen erlaubt.

 

Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz finden Sie unter KINDER- UND JUGENDARBEITSSCHUTZ