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Festakt zu 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung

Scharf: „Bedingungslos willkommen, dringend gebraucht: Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle!“

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Zusammen mit rund 130 Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen aus ganz Bayern feierte Sozialministerin Ulrike Scharf am 23. Juni 2022 ein besonderes Jubiläum: 100 Jahre Schwerbehindertenvertretung. Scharf: „Wir feiern heute einen wichtigen Schritt: Die Schwerbehindertenvertretungen haben für Beschäftigte mit Behinderung größte Bedeutung. Sie sind ein zentraler Partner auf dem Weg zu einer umfassenden beruflichen Inklusion. Dieser Festakt ist für mich ein willkommener Anlass, um auch im Namen der Bayerischen Staatsregierung klar zu sagen: Menschen mit Behinderung bereichern jeden Betrieb und jede Dienststelle. Sie sind bedingungslos willkommen, und sie werden dringend gebraucht. Arbeit ist viel mehr als reiner Broterwerb. Sie stiftet Identität, gibt Selbstbewusstsein und ermöglicht Teilhabe. Ich danke allen Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen herzlich für ihre Arbeit!“

Am 6. April 1920 trat das damalige „Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter“ in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde erstmalig eine Reihe von Regelungen eingeführt, die Menschen mit Behinderung schützen sollten. Auch die Funktion eines Vertrauensmannes – des Vorläufers der heutigen Schwerbehindertenvertretung – wurde erstmals gesetzlich verankert. Heute wird in Betrieben und Dienststellen mit mindestens fünf schwerbehinderten (oder gleichgestellten) Beschäftigten alle vier Jahre eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Die Schwerbehindertenvertretung achtet darauf, dass den Regelungen zugunsten Beschäftigter mit Behinderung entsprochen wird. Die nächste reguläre Wahl findet im Herbst 2022 statt.