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Möglichkeit zu erweitertem Blumenverkauf am Muttertag
„Der Muttertag soll gerade auch während der Corona-Pandemie Anlass für ein ganz besonderes Dankeschön an die Mütter sein“, betont Arbeitsministerin Carolina Trautner anlässlich des diesjährigen Ehrentages. „Mütter sind 365 Tage im Jahr oft rund um die Uhr ‚im Dienst‘ für die Familie. Ihr Beitrag für unser Ge-meinwesen kann nicht genug wertgeschätzt werden“, so Trautner. Für den Mutter-tag am 9. Mai 2021 wird in Bayern auch dieses Jahr die erweiterte Öffnung von Blumenläden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Arbeitsministeriums ermöglicht. In der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr können an diesem Sonntag Floristikgeschäfte, unter Beachtung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorga-ben, zum Verkauf beziehungsweise zur Abholung von Blumen öffnen.
Gerade in Anbetracht der gestiegenen Belastungen durch die Pandemie, soll für die traditionelle Wertschätzung der Mütter durch Blumengeschenke genügend Raum geschaffen werden. Die zu bewältigenden Hürden im Familienalltag fordern einen besonderen Einsatz der Eltern, welchen oftmals vor allem die Mütter erbrin-gen. Am Muttertag haben die Familien die Möglichkeit einen besonderen Dank an die Mütter für die beständige Unterstützung im alltäglichen Leben und während der Herausforderungen der Corona-Krise auszusprechen.
Die Öffnungsmöglichkeit der Blumenläden für maximal vier Stunden erfolgt unter konsequenter Einhaltung des Infektionsschutzes. Die Allgemeinverfügung zur ent-sprechenden Lockerung des Ladenschlussgesetzes wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales verfasst und im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht BayMBl. 2021 Nr. 275 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de).