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Formular zur Notbetreuung ab dem 27. April 2020 jetzt online
Familienministerin Trautner: „Wir gehen bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin behutsam vor. Der Schutz der Gesundheit steht immer an oberster Stelle“
Die Notbetreuung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen wird zum 27. April 2020 erweitert, die für Eltern nötigen Formulare sind auf der Homepage des Familienministeriums jetzt abrufbar. Heilpädagogische Tagesstätten (HPT) der Jugendhilfe werden vom Betretungsverbot ausgenommen. Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Wir gehen bei der Ausweitung der Notbetreuung weiterhin behutsam vor. Der Schutz der Gesundheit steht immer an oberster Stelle.“
Die neuen Formulare sind ab sofort auf der Homepage des Familienministeriums abrufbar. Die wichtigsten Neuerungen für den Anspruch auf Notbetreuung:
Zur Beratung rund um Themen und Fragen des Kita-Betriebs in Zeiten der Corona-Krise hat Familienministerin Trautner ein interdisziplinäres Expertengremium aus den Fachbereichen Pädagogik, Psychologie, Medizin, Hygiene und Gesundheit einberufen. „Im Austausch mit dem Expertengremium und auch den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kita-Trägern haben wir Kernpunkte erarbeitet, die in unsere Handreichung eingeflossen sind“, so die Ministerin. Die Kernpunkte enthalten Empfehlungen für den Kita-Betrieb bezüglich der Raumaufteilung, der Hygienemaßnahmen und der Organisation der Bring- und Abholzeiten.
Informationsmaterial zum erweiterten Personenkreis und die entsprechenden Formblätter finden Sie unter den folgenden Links:
Erklärung (kritische Infrastruktur)