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Ab sofort Maskenpflicht im Hort

Aufgrund des Infektionsgeschehens wird die in den Schulen geltende Maskenpflicht auf die Horte / HPTs ab dem Schulalter ausgeweitet.

Der Rahmen-Hygieneplan für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten wird für Kinder und Personal in Horten (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 3 BayKiBiG) und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) ab dem Schulalter an die Regelungen des Rahmen-Hygieneplans Schulen angepasst und im Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zeitnah veröffentlicht. Damit gilt dann auch in den Horten eine Maskenpflicht.

Weiterführende Informationen zum Thema Kindertagesbetreuung in Coronazeiten

Maskenpflicht im Hort