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Insgesamt über 190 Mio. Euro zusätzliche Fördermittel für Schulen und Kitas zur Beschaffung mobiler Luftfilter
Bayern unterstützt Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter und fördert mit insgesamt über 190 Mio. Euro die Beschaffungskosten bis zu 50 Prozent.
Familienministerin Carolina Trautner:
„Wir wollen möglichst viele Gruppenräume in Kitas mit Luftfiltern ausstatten und den Kommunen hier unterstützend unter die Arme greifen. Neben unserem Impfangebot fürs pädagogische Personal sowie das umfassende Testangebot für Beschäftigte und Kinder sind die Luftfilter ein weiterer Baustein für eine sichere Kinderbetreuung. Mit diesem Gesamtpaket gehen wir gut gerüstet in die nächsten Monate.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch nochmal die Eltern sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kindertagesbetreuung, die beim Impfen noch zurückhaltend sind, aufrufen, das Impfangebot anzunehmen. Denn jede Impfung schützt Ihre Kolleginnen und Kollegen, Ihre Kinder, Ihre Familien und natürlich Sie selbst vor einer Coronainfektion.“
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt erneut die Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter: Für die Klassenzimmer aller Schulen sowie für die Gruppen- und Funktionsräume aller Kitas, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten können mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Hierfür stellt die Staatsregierung insgesamt über 190 Mio. Euro zur Verfügung. Mit der Förderung des Freistaats können die Einrichtungsträger so über 100.000 Räume ausrüsten. Zusammen mit den gut funktionierenden Hygienemaßnahmen wie Tests und Masken sowie einer hohen Impfquote in der Gesamtbevölkerung leisten die Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften einen wichtigen Beitrag, um vollen Präsenzunterricht an den Schulen bzw. einen uneingeschränkten Kitabetrieb zu ermöglichen.
Das Lüften ist nach übereinstimmender Aussage aller Experten ein wesentliches Element zur Reduzierung der Virenlast in Innenräumen. Mobile Luftfilter können das bewährte Quer- und Stoßlüften dabei sinnvoll ergänzen. Welche Gerätetypen förderfähig sind, legt das Landesamt für Gesundheit fest. Die Beschaffungskosten werden mit bis zu 50 Prozent vom Freistaat gefördert. Auch bereits geförderte Träger können für weitere Räume erneut Fördermittel beantragen. Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 1. Mai 2021. Anträge können bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Bereits am 1. Oktober 2020 hatte die Bayerische Staatsregierung beschlossen, mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50 Mio. Euro die Träger von Kitas, Großtagespflegestellen, Heilpädagogischen Tagesstätten und Schulen bei der Umsetzung technischer Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in ihren Einrichtungen finanziell zu unterstützen. Die Mittel wurden bereits nahezu vollständig verausgabt. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.