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Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern
Inhaltsverzeichnis
- Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH) in der Sozialverwaltung
- Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspfleger (FH) bei den Arbeitsgerichten
- Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH)/ Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und den Sozial- und Arbeitsgerichten
Voraussetzung für das dreijährige Studium sind Hochschulreife oder Fachhochschulreife und die erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses.
Weitere Informationen zum Studium finden Sie weiter unten und in den Flyern "Studium in der Sozialverwaltung" für:
Diplom-Verwaltungswirtin (FH) / Diplom-Verwaltungswirt (FH) in der Sozialverwaltung
In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt u. a. Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig. Für den Schutz der sozialen Rechte von Bürgerinnen und Bürgern und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte.
Beim ZBFS bearbeiten Sie Anträge auf Leistungen wie Familien- und Elterngeld oder auf Entschädigungen für Gewalt- oder Kriegsopfer. Sie beschäftigen sich mit der Feststellung einer Behinderung oder unterstützen Menschen rund um das Thema Schwerbehinderung im Berufsleben. Ihre Kernaufgaben sind die Beratung von Bürgerinnen und Bürgern und die Bearbeitung von umfangreicheren oder komplexeren Anliegen vom Antragseingang bis zur Entscheidung. Je nach Interesse und Potential ist auch die Übernahme von Führungsaufgaben möglich.
Beim Sozialgericht zählen die Festsetzung von Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, der Vollzug der Prozesskostenhilfe, die Abrechnung von komplexeren Gutachtervergütungen und Entschädigungsanträgen oder die Entgegennahme von Anträgen rechtssuchender Bürger in der Rechtsantragsstelle zu Ihren Aufgaben. Als Leitung eines Teams von mehreren Urkundsbeamten und Tarifbeschäftigten übernehmen Sie frühzeitig Führungsverantwortung. Sie können aber auch als Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Gerichtsverwaltung vielfältige Aufgaben im Bereich der Personal- und Hausverwaltung übernehmen.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die dritte Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober)
- Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Hochschulstudiums. Dieses dauert drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz beim ZBFS oder einem Sozialgericht.
Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Regierungsinspektoranwärterin / Regierungsinspektoranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Eine Besonderheit des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis:
Das Fachstudium von insgesamt 20 Monaten Dauer findet an den Fachbereichen Sozialverwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Wasserburg am Inn statt. Studienschwerpunkt ist das Sozialrecht, Familienleistungen wie Eltern- und Familiengeld, soziale Entschädigung, Schwerbehindertenrecht aber auch das Verfassungs- und Verwaltungsrecht, das Privatrecht und die Verwaltungslehre einschließlich zeitgemäßer Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Die Vorlesungen werden ergänzt durch Übungen, Seminare und Gruppenarbeiten.
Die berufspraktische Ausbildung dauert 16 Monate und wird in der Regel an der Ausbildungsbehörde durchgeführt. Maßgebend sind die Vorschriften der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung. Ausbildungsbehörde für das berufspraktische Studium sind das ZBFS und seine Regionalstellen. Die Studierenden erhalten Einblicke in die Berufspraxis, sollen ihre erworbenen Kenntnisse die Fähigkeit anwenden und Sicherheit zur selbstständigen Berufsausübung gewinnen.
Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplomverwaltungswirtin (FH) / Diplomverwaltungswirt (FH)“ zu führen.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.563,85 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt – unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs – Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin oder zum Regierungsinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.294,99 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025; ohne Zuschläge; als Beamtin oder Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsrätin oder zum Regierungsrat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.
- www.lpa.bayern.de/Studium (Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss
- www.asov.bayern.de/auswahlverfahren/3-qe (Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums)
- www.zbfs.bayern.de/behoerde/karriere/ausbildung (Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- www.lsg.bayern.de/ueber/stellenangebote (Ausbildung in der Sozialgerichtsbarkeit)
- www.fhvr-soz.bayern.de (Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Sozialverwaltung)
- Weiterführende Informationen zum dualen Studium und zur Ausbildung im Überblick unter www.machtvollsinn.bayern.de
Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspfleger (FH) bei den Arbeitsgerichten
In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, dem einzelnen Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Fami-lie und Soziales (ZBFS) über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt unter anderem Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig. Für den Schutz der sozialen Rechte des Bürgers und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte.
Der Rechtspfleger ist ein eigenständiges Organ der Rechtspflege. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entscheiden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Rechtspflegergesetz sachlich unabhängig und sind dabei nicht weisungsgebunden. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sind sie hauptsächlich in der Rechtsantragstelle, im Mahnverfahren sowie bei der Kostenfestsetzung tätig und entscheiden im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Als Leitung einer Geschäftsstelle können Sie frühzeitig Führungsverantwortung übernehmen.
- Deutsche Staatsangehörigkeit, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- Erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses für die dritte Qualifikationsebene (Anmeldung in der Regel bis Mitte Juni, schriftliche Prüfung im Oktober)
- Erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Hochschulstudiums. Dieses dauert drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz bei einem Arbeitsgericht.
Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Rechtspflegeranwärterin / Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Eine Besonderheit des Studiums ist die Verbindung von Theorie und Praxis:
Das Fachstudium von insgesamt 20 Monaten Dauer findet an den Fachbereichen Rechtspflege der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern in Starnberg statt. Studienschwerpunkte sind das Zivil- und Zivilprozessrecht, Straf- und Strafprozessrecht sowie Kostenrecht aber auch Staatsrecht, Dienstrecht, Handelsrecht und Insolvenzrecht. Es handelt sich um ein Studium der Rechtsanwendung, das zeitgemäße Lehrmethoden und Arbeitstechniken umfasst. Der Unterricht setzt sich aus Vorlesungen und Arbeitsgemeinschaften zusammen. Die Vorlesungen dienen zur Vermittlung des vorgesehenen Lehrstoffs; die Arbeitsgemeinschaften vertiefen die Lehrinhalte mit komplexeren Fällen und bereiten auf die Leistungsnachweise vor.
Die berufspraktische Ausbildung dauert 16 Monate. Maßgebend sind die Vorschriften der Ausbildungsordnung Justiz (ZAPO-J). Die Rechtspflegeranwärterin / der Rechtspflegeranwärter hat als Einstellungsbehörde ein Arbeitsgericht. Das Berufspraktikum erfolgt jedoch bei den Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Hier sollen die Nachwuchskräfte die beruflichen Einsatzbereiche kennenlernen, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten aus dem Studium anwenden und die Sicherheit zur praktischen Berufsausübung entwickeln.
Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Rechtspflegerin (FH) / Diplom-Rechtspflerger (FH)“ zu führen.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.563,85 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Regierungsinspektorin / zum Regierungsinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.294,99 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025; ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Regierungsrätin / zum Regierungsrat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für höhere Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.
- www.lpa.bayern.de/studium (Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss)
- www.asov.bayern.de/auswahlverfahren/3-qe (Auswahlverfahren im Geschäftsbereich des Arbeits- und Sozialministeriums)
- www.arbg.bayern.de/nuernberg/beruf oder
- www.arbg.bayern.de/muenchen/beruf (Ausbildung in der Arbeitsgerichtsbarkeit)
- www.fhvr-rpfl.bayern.de (Studium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Rechtspflege)
- Weiterführende Informationen zum dualen Studium und zur Ausbildung im Überblick unter www.machtvollsinn.bayern.de
Diplom-Verwaltungsinformatikerin (FH)/ Diplom-Verwaltungsinformatiker (FH) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und den Sozial- und Arbeitsgerichten
In der heutigen Gesellschaft hat das Netz der sozialen Sicherung und sozialen Entschädigung einen besonderen Stellenwert. Das Sozialrecht soll dazu beitragen, dem einzelnen Bürger ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, die Familie zu schützen und zu fördern und die besonderen Belastungen des Lebens abzuwenden oder auszugleichen. So entscheidet das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) über das Elterngeld, das dazu beiträgt, dass mindestens ein Elternteil sich ganz der Betreuung des Kindes widmen kann. Es erbringt unter anderem Leistungen für Opfer von Gewalttaten und ist für die Entscheidung über das Vorliegen von Schwerbehinderung zuständig. Für den Schutz der sozialen Rechte des Bürgers und der Rechte aus dem Arbeitsverhältnis sorgen die Sozialgerichte und die Arbeitsgerichte.
Verwaltungsinformatiker arbeiten in den Rechenzentren der öffentlichen Verwaltung und in den Entwicklungsabteilungen als Softwareingenieure oder als Systemanalytiker und Projektleiter. Typische Aufgaben umfassen unter anderem Systemadministration, bei der Sie die IT-Infrastruktur Ihrer Behörde organisieren, planen, installieren, konfigurieren und pflegen, oder die Anwenderbetreuung, die von der Unterstützung bei Windows und MS Office bis speziellen Fachanwendungen reicht. In der Programmierung erstellen und betreuen Sie fachbezogene Software und Webanwendungen, während Sie in der IT-Sicherheit den Schutz von Daten und EDV-System vor Gefahren und Bedrohungen sicherstellen. Besonders qualifizierte Kräfte können nach entsprechender beruflicher Erfahrung als Führungskräfte eingesetzt werden.
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch; dabei sollte die Note in Mathematik nicht schlechter als 3 sein.
- Erfolgreich Teilnahme am zentralen Einstellungstest beim Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (jeweils im Januar und April eines Einstellungsjahres)
Die Ausbildung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene erfolgt in Form eines dualen Hochschulstudiums. Dieses dauert drei Jahre. Nach Abschluss der Ausbildung erfolgt Ihr Einsatz beim
- ZBFS,
- Sozialgericht oder
- Arbeitsgericht.
Bereits während der Ausbildung befinden Sie sich als Verwaltungsinformatikanwärterin / Verwaltungsinformatikanwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Das duale Studium vermittelt den Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Verfahren im Berufsfeld der Informatik in der öffentlichen Verwaltung. Das Besondere hierbei ist der Wechsel zwischen Fachstudium und Berufspraxis. Maßgebend sind die Vorschriften der Fachverordnung Verwaltungsinformatik (Fach V - VI).
Das Fachstudium ist in zwei Teilbereiche aufgeteilt:
- Ein Studium verwaltungswissenschaftlicher Grundlagen am Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung der Hochschule für den öffentlichen Dienst. Der Teilbereich umfasst ein Studium von sechs Monaten. Gegenstand dieses Studienabschnitts sind die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, IT-Recht und Datenschutz, Vertrags- und Vergaberecht sowie Wirtschaftsführung in der öffentlichen Verwaltung.
- Ein Studium im Fachhochschulstudiengang Informatik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof von insgesamt bis zu 18 Monaten. Dieser Teil des Studiums umfasst die Bereiche Rechnertechnik und Netzwerke, Betriebssysteme und Datenbanken sowie Pro-grammierung, Software- und Webentwicklung.
Die berufspraktischen Studienabschnitte finden bei der zentralen IuK-Stelle für den Geschäftsbereich des StMAS, einer Regionalstelle des ZBFS oder dem jeweiligen Ausbildungsgericht statt. Die Studierenden erhalten dabei praktische Einblicke in die Anwendungsbereiche technischer Support, Bürokommunikation, Programmierung, Netzwerke, Hardware und Software sowie in die Verwaltung.
Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad „Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)“ zu führen. Der Abschluss berechtigt auch zum Zugang zu einem Master-Studiengang der Informatik an allgemeinen (Fach-)Hochschulen.
Während der Ausbildung erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von 1.563,85 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025) brutto monatlich. Anwärterinnen und Anwärter erhalten zudem gegebenenfalls einen Orts- und Familienzuschlag je nach Wohnsitz, Familienstand und etwaigen berücksichtigungsfähigen Kindern. Daneben werden die vermögenswirksamen Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - Ihre Ernennung zur Technischen Oberinspektorin / zum Technischen Oberinspektor. Ihre Bezüge betragen dann nach jetzigem Stand 3.294,99 Euro (Gültig ab 1. Februar 2025; ohne Zuschläge; als Beamtin / Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Technischen Rätin / zum Technischen Rat. Bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für höhere Ämter ab der Besoldungsgruppe A14 offen.
- www.verwaltungsinformatiker.de (Studiengang Diplom-Verwaltungsinformatik)
- www.arbg.bayern.de (Ausbildung in der Arbeitsgerichtsbarkeit)
- www.lsg.bayern.de/ueber/stellenangebote (Ausbildung in der Sozialgerichtsbarkeit)
- www.zbfs.bayern.de/behoerde/karriere/ausbildung (Ausbildung beim Zentrum Bayern Familie und Soziales)
- www.hof-university.de (Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof)
- www.aiv.hfoed.de/de/studium/gtvi (Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung)
- Weiterführende Informationen zum dualen Studium und zur Ausbildung im Überblick unter www.machtvollsinn.bayern.de
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an
Alexander Purtan
Tel.: (089) 1261 1030