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Scharf: „Wir können uns diese Untätigkeit nicht leisten!“

Arbeitsministerin fordert ganzheitlichen Ansatz zur Arbeitszeiterfassung und -flexibilisierung

002.24

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf fordert in der Neufassung des Arbeitszeitgesetzes neben der Arbeitszeiterfassung auch die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Ministerin erklärt: „Es herrscht absoluter Stillstand! Seit mehr als acht Monaten gibt es keine Weiterentwicklung beim Entwurf zum Arbeitszeitgesetz vom Bundesarbeitsministerium! Diese Untätigkeit können wir uns in Zeiten wirtschaftlicher Schwäche und grassierendem Fachkräftemangel in allen Branchen nicht leisten! Es muss gehandelt werden. Wir müssen auch beim Thema der Arbeitszeit endlich im hier und jetzt ankommen und flexible Arbeitszeitmodelle verwirklichen. Die Menschen sollen in Absprache mit ihrem Arbeitgeber nicht mehr, sie sollen flexibler, entsprechend ihrer Lebensrealität arbeiten können. Die unflexible tägliche Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden muss aufgehoben und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden. Einzelne Arbeitstage mit mehr als zehn Stunden können so ermöglicht und für viele Berufe, z.B. in der Gastronomie, Industrie, bei Juristinnen und Juristen oder im Bereich Informatik, genutzt werden. Der Gesundheitsschutz steht für mich dabei nicht zur Disposition. Die Arbeitszeitkultur in vielen Unternehmen hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Es ist nun allerhöchste Zeit auch die gesetzlichen Bedingungen anzupassen. Wir brauchen ein modernes, flexibles, unbürokratisches und krisenfestes Arbeitszeitgesetz!“

Ulrike Scharf fordert weiter: „Im neuen Gesetz muss die Erfassung und Flexibilisierung der Arbeitszeit ganzheitlich gedacht werden. Mit Insellösungen kommen wir nicht weiter. Die Arbeitszeit muss unbürokratisch mit möglichst viel Freiraum dokumentiert werden. Wir brauchen hier keinen neuen Bürokratie-Teufel für unsere Wirtschaft. Noch mehr Belastungen für unsere Betriebe, gerade auch kleine und mittelständische Firmen, müssen zwingend vermieden werden. Eine Erfassung am gleichen Tag und die vorgeschlagenen Möglichkeiten des Bundesarbeitsministers für die ‚Vertrauensarbeitszeit‘ sind vollkommen aus der Zeit gefallen. Das Bundesarbeitsgericht hat großen Spielraum bei der Neugestaltung der Arbeitszeiterfassung gegeben. Dieser muss genutzt und darf nicht ignoriert werden.“