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Scharf: „Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung! Wir unterstützen Betroffene und bieten ihnen sofortigen Schutz“

Förderung der Fachberatungsstellen JADWIGA mit über 300.000 Euro

270.23

Die bayerische Staatsregierung hat die Förderung der Fachberatungsstellen JADWIGA 2023 auf 303.100 Euro erhöht. Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung! Diese massive Form der Gewalt tolerieren wir nicht! Neben einer effektiven Strafverfolgung setze ich mich dafür ein, dass die Betroffenen eine intensive, sichere und leicht zugängliche Beratung und Betreuung erhalten.“

Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln wird die Förderung um eine Notunterbringung bei Krisenintervention erweitert. Sie soll betroffenen Frauen zur Verfügung stehen, die eine sichere und schnelle Unterbringung für einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen benötigen. Unter anderem soll die Unterbringung eine sichere Bleibe für die Dauer polizeilicher Ermittlungen und Vernehmungen bieten. Dies unterstützt beispielsweise Betroffene, die sich dazu entschließen, gegen Täter und Täterinnen auszusagen.

Die Ministerin erklärt weiter: „Betroffene brauchen Schutz in einer sicheren Unterkunft, um in Ruhe über ihr weiteres, eigenständiges Leben zu entscheiden und neue Perspektiven zu entwickeln. Es ist deshalb wichtig, dass die Fachberatungsstellen von JADWIGA mithilfe der Fördererhöhung ab sofort auch eine Notunterbringungsmöglichkeit bei Krisenintervention anbieten.“

Bereits seit 1999 fördert der Freistaat die beiden Fachberatungsstellen von JADWIGA in Nürnberg und München, seit 2019 mit jährlich rund 218.000 Euro. Sie beraten und unterstützen Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind oder von Zwangsverheiratung bedroht oder betroffen sind. Träger ist die STOP den Frauenhandel gGmbH (Gesellschafter: Verein für Internationale Jugendarbeit Landesverein Bayern und IN VIA Bayern e.V.).