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Scharf: „Flexible und pragmatische Förderung der Kommunen beim Ganztagesausbau ab sofort möglich!

Neue Förderrichtlinie Ganztagsausbau tritt am 7. September in Kraft

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Die Bayerische Staatsregierung gibt den Startschuss für das Förderprogramm zum Ganztagsausbau. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Der Ganztagsausbau dient den Familien in Bayern. Sie brauchen eine verlässliche, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung, die zu ihren Lebensrealitäten passt! Das ist die familien- und sozialpolitische Verantwortung unserer Zeit. Ich habe mich für pragmatische und flexible Wege zur Förderung beim Ganztagsausbau für die Kommunen eingesetzt. Unser Ganztagsversprechen gilt: Wir unterstützen die Kommunen finanziell bei der Schaffung der notwendigen 130.000 Plätze für die Betreuung von Grundschulkindern.“

Die Ministerin erklärt weiter: „Bei der Gewinnung von Fachkräften haben wir die Segel richtig gesetzt! Aktuell sind 114.000 Menschen in bayerischen Kindertageseinrichtungen tätig – das sind fast 80 Prozent mehr als 2011. Im Herbst habe ich ein neues Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung von Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger auf den Weg gebracht. So qualifizieren wir zusätzliches Personal! Insgesamt gibt es jetzt bereits 240 Kurse mit etwa 3.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Eine aktuelle Studie des ifp zeigt: Setzt sich der Fachkräftezuwachs der letzten Jahre so fort, können wir spätestens zum Schul- und Kitajahr 2027/28 den Fachkräftebedarf decken! Arbeit in der Kita ist ein sinnstiftender Beruf mit Zukunft! Wir müssen noch mehr Menschen dafür begeistern.“

Sämtliche Angebote der Betreuung für Grundschulkinder in Bayern sind grundsätzlich förderfähig – verlängerte Mittagsbetreuung, offener und gebundener Ganztag und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wie Horte und Häuser für Kinder. Die Kommunen entscheiden, welches Angebot vor Ort entstehen oder ausgebaut werden soll. Neben der „Grundförderung“ wird jeder zusätzlich geschaffene Platz für Kinder im Grundschulalter mit einer Pauschale in Höhe von 4.500 Euro oder 6.000 Euro gefördert, abhängig von der Art des Angebots.

Informationen zur Richtlinie finden Sie unter: BayMBl. 2023 Nr. 436 - Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)

Weitere Informationen: Kinder und Jugend