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Scharf: „Wir brauchen eine Kultur der Achtsamkeit, um unsere Kinder zu schützen“

Kinder müssen im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen

230.23

Zu den aktuellen Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik betont Familienministerin Ulrike Scharf: „Kinder sind das Wertvollste, das wir haben. Wir müssen unsere Kinder schützen, wir müssen um der Kinder willen hinschauen und alles tun, damit sie gewaltfrei aufwachsen. Sie haben ein Recht auf Sicherheit. Wir brauchen eine Kultur der Achtsamkeit, um unsere Kinder bestmöglich zu schützen. Mir ist wichtig zu sensibilisieren und gezielte Präventionsarbeit zu leisten. Das Wohl und die Sicherheit der Kinder muss im Mittelpunkt aller Maßnahmen stehen. In unserem flächendeckenden und umfassenden Hilfesystem finden Familien in Bayern Hilfe und Unterstützung. Ihre Bedürfnisse, der richtige Umgang mit Problemen und Lösungen stehen im Fokus. Die Bayerische Kinderschutzambulanz ist das Kernstück unseres Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz. Mit den Förderprogrammen ‚KoKi-Netzwerk frühe Kindheit‘ und den ‚Erziehungsberatungsstellen‘ sind starke Strukturen für Familien in schwierigen Situationen vorhanden. Eltern finden dort einfach und unkompliziert kompetente Unterstützung.“

Laut Mitteilung des Statistischen Landesamt in Fürth haben die Jugendämter in Bayern im vergangenen Jahr mehr mögliche Kindeswohlgefährdung geprüft als im Vorjahr. So stieg die Zahl der sogenannten Gefährdungseinschätzungen um acht Prozent auf 21 102. Eine Kindeswohlgefährdung oder ein Hilfebedarf wurde bei fast zwei Dritteln der rund 21 100 Fälle festgestellt. In 3238 Fällen lag eine akute, in 2760 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Rund 7500 Mal wurde Hilfebedarf festgestellt. Die hohe Anzahl der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung (21 102) liegt einerseits nicht über den Fallzahlen aus dem Jahr 2020 und lässt andererseits auf eine hohe Sensibilität der Bevölkerung hinsichtlich Kindeswohl relevanter Aspekte schließen. Die Information über Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung ermöglicht den Jugendämtern ein frühzeitiges Handeln zum Wohle der Kinder und Jugendlichen. Auch liegt keine erhebliche Steigerung der akuten Kindeswohlgefährdung vor.