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Scharf: „Beratung und Unterstützung bei Gewalt auch über die Feiertage rund um die Uhr!“

Informationen zu Hilfsangeboten auf www.bayern-gegen-Gewalt.de

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Die Polizei und Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen verzeichnen jedes Jahr einen Anstieg häuslicher Gewalt über die Feiertage. Betroffen sind meist Frauen. Familienministerin und Frauenbeauftragte der Staatsregierung Ulrike Scharf betont: „Jeder Mensch hat ein nicht verhandelbares Recht auf ein gewaltfreies Leben, insbesondere im eigenen Zuhause. Gewalt in der Familie ist keine Privatsache, sondern eine Straftat! Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie von Gewalt betroffen sind. Sie sind nicht allein! Das Frauenhilfesystem steht Ihnen auch über die Feiertage rund um die Uhr zur Verfügung.“

Betroffene sollten keine Scheu haben, sich rechtzeitig beraten und helfen zu lassen. Unter Bayern gegen Gewalt sind verschiedenste, auch regionale, Hilfsangebote und umfassende Informationen zum Thema Gewaltschutz zu finden. Schon präventiv haben Experten zahlreiche Tipps, was man tun kann, bevor die Situation in der Familie eskaliert. Wer akut von Gewalt bedroht ist, sollte den Polizeinotruf 110 wählen. Das gilt auch, wenn in der Nachbarschaft häusliche Gewalt wahrgenommen wird. Das Bundeshilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" ist unter der Nummer 08000 116 016 erreichbar. Auch via Online-Chat oder per E-Mail unterstützen die Beratenden des Bundeshilfetelefons Betroffene, mehrsprachig und barrierefrei. Die Unterstützung ist anonym, kostenlos und findet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr statt. Darüber hinaus gibt es in Bayern zahlreiche staatlich geförderte Fachberatungsstellen für von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Frauenhäuser, die auch während der Feiertage Hilfe und Unterstützung anbieten. Die Kontaktdaten sind über die Hilfe-Suche auf der Webseite Bayern gegen Gewalt zu finden.

Näheres über die Schutz- und Hilfsmöglichkeiten, die das Gewaltschutzgesetz Opfern häuslicher Gewalt bietet, finden sich im Flyer „Häusliche Gewalt? Ihr Schutz & Ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz“, der hier heruntergeladen werden kann: „Häusliche Gewalt? Ihr Schutz & Ihre Rechte nach dem Gewaltschutzgesetz“