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Scharf: „Kinderrechte müssen sichtbar gemacht werden“
Der Schutz unserer Kinder muss an erster Stelle stehen!
Aktuelle, globale Krisen und deren Folgen, z.B. die Corona-Pandemie, wirken sich besonders auf Kinder, Jugendliche und deren Familien aus. Anlässlich des Weltkindertages am 20. September 2022 ist es Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf besonders wichtig zu betonen: „Kinderrechte müssen sichtbar gemacht werden. Wir befürworten es, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Mir ist es außerdem ein Herzensanliegen, das Wohl unserer Kinder im Rahmen des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz durch ein Unterstützungsangebot in ganz Bayern sicherzustellen und zu stärken.“
Die Familienministerin erklärt weiter: „Mit unserem Förderprogramm ‚Koki-Netzwerk frühe Kindheit‘ und unseren Erziehungsberatungsstellen unterstützen wir Eltern und Kommunen gezielt, um Kindeswohlgefährdungen in Folge starker Belastungen frühzeitig zu vermeiden.“
Die Beratungs- und Unterstützungsangebote stehen allen jungen Menschen und ihren Familien in ganz Bayern kostenlos zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der weiter steigenden Unterstützungsbedarfe hat die Staatsregierung deshalb schon am 23. März 2021 entschieden, dass die 120 Hauptstandorte der Erziehungsberatungsstellen um jeweils eine weitere geförderte Stelle verstärkt werden können. Die Beratungsstrukturen können dadurch verfestigt werden. Außerdem soll insbesondere die möglichst niedrigschwellige Erreichbarkeit für Familien weiter verbessert und möglichst ganzheitliche Hilfen sichergestellt werden.
Scharf erklärt abschließend: „Auch die Ampel-Koalition ist hier gefordert! Seit der im Jahr 2011 festgelegten Bundesförderung ‚Frühe Hilfen‘, mit der Familien in der psychosozialen Unterstützung unterstützt werden, hat sich die Lebenswirklichkeit der Kinder und Familien fundamental verändert. Die im Koalitionsvertrag aufgeführte Dynamisierung der Fördermittel muss jetzt zügig umgesetzt werden! Der Schutz unserer Kinder muss an erster Stelle stehen – hier darf nicht gespart werden!“
Nähere Informationen zum Bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz unter: Kinderschutz in Bayern