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Verlängerung der Gültigkeit von Ehrenamtskarten

Sozialministerin Trautner: „Bayerische Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden, können auf Antrag ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden“

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Die blaue Bayerische Ehrenamtskarte gilt drei Jahre nach Ausstellung. Sie ermöglicht es Ehrenamtlichen z.B. kostenlos die Bayerischen Schlösser und Museen besichtigen oder vergünstigte Leistungen der Bayerischen Seenschifffahrtsgesellschaft in Anspruch zu nehmen. Auch rund 5.000 private Akzeptanzpartnerinnen und -partner in ganz Bayern gewähren Inhaberinnen und Inhabern der Bayerischen Ehrenamtskarte Vergünstigungen.

„Ehrenamt ist ein Dankeschön wert – das war von Anfang an das Motto der Bayerischen Ehrenamtskarte. Wenn durch die Pandemie die Ehrenamtskarte zeitweise nicht einsetzbar war, darf das nicht zu Lasten der Menschen gehen, die sich diese Auszeichnung durch ihr Engagement redlich verdient haben!“, betont Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen bzw. des nur begrenzten Zugangs konnten viele Vergünstigungen der Ehrenamtskarte nicht oder nur sehr begrenzt genutzt werden. Auch konnten viele Ehrenamtliche in der Pandemie ihr Ehrenamt nicht mehr oder nicht im gewohnten Umfang ausüben und deshalb die erforderlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Ehrenamtskarte nicht erfüllen.

„Bayerische Ehrenamtskarten, die ab Januar 2018 bis Dezember 2020 ausgestellt wurden, können auf Antrag ohne weitere Prüfung um zwei Jahre verlängert werden“, so Ministerin Trautner und ergänzt: „Es ist mir ein Herzensanliegen, dass trotz Pandemie das Ehrenamt gewürdigt wird. Es bleibt dabei: Ehrenamt ist immer ein Dankeschön wert!“

Ehrenamtliche, deren blaue Ehrenamtskarte in dem genannten Zeitraum ausgestellt wurde, wenden sich bezüglich der Verlängerung an die Kommune, die die ursprüngliche Karte ausgestellt hat.