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Digitale Kleinstsupermärkte

Arbeitsministerin Trautner: „Mit diesem Konzept stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels gegenüber dem Internethandel, indem wir die Verfügbarkeit von Waren mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage rund um die Uhr ermöglichen“

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Digitale Kleinstsupermärkte ohne Verkaufspersonal und mit einer reinen Verkaufsfläche von bis zu 100 Quadratmetern können künftig an jedem Werktag, also von Montag bis Samstag, rund um die Uhr öffnen. Bayerns Arbeitsministerin Carolina Trautner: „Digitale Kleinstsupermärkte mit innovativen Ideen bieten nicht nur im ländlichen Raum neue Chancen. Gerade für unsere Seniorinnen und Senioren oder für Berufstätige mit längeren Arbeitszeiten ergeben sich neue Möglichkeiten mit kurzen Wegen einzukaufen. Mit diesem Konzept stärken wir auch die Wettbewerbsfähigkeit des Einzelhandels gegenüber dem Internethandel, indem wir die Verfügbarkeit von Waren mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage rund um die Uhr ermöglichen.“

Digitale Kleinstsupermärkte sind Vollsortiment-Supermärkte ohne Verkaufspersonaleinsatz. Das bedeutet, Kundinnen und Kunden erledigen ihre Einkäufe wie in einem herkömmlichen Supermarkt, scannen und bezahlen die Waren am Ende aber eigenständig. Ein Verkauf an Sonn- oder Feiertagen ist aufgrund der Vorgaben des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage nicht zulässig. Denn es entstehen rund um den digitalen Kleinstsupermarkt An- und Abfahrtsverkehr und somit unzulässige öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Sonn- und Feiertagsruhe zu beeinträchtigen.