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Ab 1.9. dürfen Kinder mit leichtem Schnupfen und ohne Fieber in die Kita

Familienministerin Trautner stellt aktualisierten Rahmen-Hygieneplan vor: „Unser Drei-Stufen-Plan sorgt dafür, dass Betretungsverbote künftig möglichst vermieden werden können oder nur lokal greifen müssen“

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Mit Beginn des neuen Kindergartenjahres zum 1. September 2020 dürfen Kinder mit milden Krankheitszeichen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten in die Kindertageseinrichtung (Kita) gehen, solange die Zahl der Corona-Infektionen einen bestimmten Wert nicht überschreitet. Kinder mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall müssen hingegen zu Hause bleiben. Darauf haben sich das Bayerische Gesundheitsministerium und das Bayerische Familienministerium verständigt. Grundlage dafür sind Leitlinien, die Ärztinnen und Ärzte sowie Infektionsschutzexperten unter Leitung des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entwickelt haben und die in den aktualisierten „Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten“ eingeflossen sind.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner erklärte: „Die Betretungsverbote während der Hochphase der Corona-Pandemie haben die Eltern und Kinder vor große organisatorische Herausforderungen gestellt. Die vergangenen Wochen haben uns ganz deutlich vor Augen geführt, wie wichtig Kitas für die frühe Bildung der Kinder sind. Das pädagogische Personal leistet hier hervorragende Arbeit. Viele Familien wissen dies nun umso mehr zu schätzen. Denn die Kitas unterstützen die Familien auch bei der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben. Das derzeitige Infektionsgeschehen lässt es nun zu, allen Familien zum Start des neuen Kitajahres wieder einen strukturierten und planbaren Alltag zu ermöglichen.“

Dafür hat das Expertenteam einen Drei-Stufen-Plan entworfen, der für Kitas, Eltern und Kinder klare Regeln schafft. „Unser Drei-Stufen-Plan sorgt dafür, dass Betretungsverbote künftig möglichst vermieden werden können oder nur lokal greifen müssen. Wichtig ist hierbei aber auch die Verantwortung der Eltern, mit einem rücksichtsvollen Umgang auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas zu schützen“, so Trautner.

Der Plan sieht je nach Infektionslage in einem Landkreis oder in einer Stadt unterschiedliche Maßnahmen in den Kindertageseinrichtungen vor. Die Stufen sollen sich dabei nach dem in Bayern geltenden Corona-Warnsystem richten, die konkrete Entscheidung obliegt aber dem zuständigen Gesundheitsamt. Somit gilt Stufe eins zum Beispiel bei weniger als 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz); Stufe zwei greift bei 35 bis 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner; liegt der Inzidenzwert über 50, ist Stufe drei erreicht.

Dem Konzept zufolge dürfen Kinder mit leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber und ohne Kontakt zu Corona-Infizierten in den Stufen eins und zwei weiterhin ihre Kindertagesstätte besuchen. In Stufe drei ist dies nur möglich, wenn ein negativer Corona-Test (PCR-Test) vorgelegt wird. Darüber hinaus sieht das Konzept zum Beispiel abgestufte Regelungen für die Einteilung von Gruppen vor. Kinder bis sechs Jahre müssen keine Maske tragen. Bei Erreichen der Stufen zwei und drei ist eine Mund-Nasen-Bedeckung für das Kita-Personal notwendig.

In vom Corona-Virus stark betroffenen Gebieten bleibt eine teilweise Schließung der Einrichtung grundsätzlich möglich. Trautner bekräftigte aber: „Eine lokale Schließung von Einrichtungen kommt nur als letzte Möglichkeit in Betracht. Wir wissen, wie wichtig die Betreuung für erwerbstätige Eltern ist. Und Kinder brauchen andere Kinder für eine gesunde Entwicklung. Das liegt mir sehr am Herzen.“

Der „Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten“ ist in der ab 1. September gültigen Fassung abrufbar unter Hygieneplan