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Jugendsozialarbeit
Benachteiligte Jugendliche werden unterstützt
Bildungsgerechtigkeit bedeutet, dass die soziale Herkunft junger Menschen nicht über deren Zukunft entscheiden darf. Deshalb ist es von größter Bedeutung, dass sozial benachteiligte junge Menschen frühzeitig unterstützt werden.
Gemäß § 13 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sollen jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden. Diese fördern ihre soziale Integration sowie ihre schulische und berufliche Ausbildung und die Eingliederung in die Arbeitswelt.
Bayern ist in diesem Bereich im Bundesvergleich führend. Zur Unterstützung sozial benachteiligter junger Menschen bei ihrer sozialen, schulischen und beruflichen Integration sowie ihrer Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bestehen bewährte Strukturen und erfolgreiche passgenaue Angebote der Jugendhilfe.
Nutzen für den einzelnen jungen Menschen:
- Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Erlernen sozialer Umgangsformen und Arbeitstugenden sowie Aufholen von schulischen Rückständen
- Schaffung von Chancengerechtigkeit und nachhaltigen Perspektiven
- Gesamtziel: nachhaltige Eingliederung in den ersten Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Nutzen für die Gesellschaft:
- Verhinderung gesamtgesellschaftlicher Folgekosten
- Aufrechterhaltung des sozialen Friedens und Sicherung der Funktionsfähigkeit des Sozialstaats
- Beitrag zur Behebung des Fachkräftemangels (jeder junge Mensch ist wichtig)
Zwei Regelförderprogramme
Die soziale und berufliche Eingliederung dieser Zielgruppe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ersten Rangs und ein Schwerpunkt bayerischer Jugendhilfepolitik. Deshalb wurden zwei bundesweit beachtete Regelförderprogramme aufgelegt:
- Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) seit 2003
- Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS) seit 1983
Dadurch wurden optimale Rahmenbedingungen seitens des Freistaats Bayern für die Kommunen geschaffen, damit diese ihrer Verantwortung (Jugendsozialarbeit = kommunale Pflichtaufgabe) in diesem präventiven Bereich besser nachkommen und entsprechende Angebote vorhalten.