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Antrag auf Ehrenurkunde
Felder mit Stern * sind zwingend auszufüllen
Angaben zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigungsdienststelle
Bezeichnung des Arbeitgebers oder Betriebs bzw. der Beschäftigungsdienststelle
*
Wird so in die Urkunde übernommen:
Firmenort bzw. Ort der Beschäftigungsstelle
Eine Eintragung ist
nicht
erforderlich, wenn der Firmenort bzw. der Ort der Beschäftigungsdienststelle bereits in der Bezeichnung des Arbeitgebers bzw. der Beschäftigungsdienststelle mit enthalten ist, z. B. „Stadt München“.
Ausstellungsdatum der Urkunde
Das Ausstellungsdatum ist grundsätzlich das Datum des Urkundendrucks. Ein individuelles Ausstellungsdatum für die Urkunde (z.B. ein Firmenjubiläum) kann in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn Urkunden für eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt werden. Wenn Sie ein solches wünschen, tragen Sie das Datum sowie eine kurze Begründung bitte nachfolgend ein:
Begründung
Diese Angaben und die Versandanschrift für die Eingabe weiterer Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer merken.
Angaben zur Arbeitnehmerin bzw. zum Arbeitnehmer
Anrede
keine Angabe
Frau
Herrn
Titel
Vorname
*
Nachname
*
Berufsbezeichnung
Berufsbezeichnung, die in die Urkunde eingetragen werden soll
Dauer der Dienstjahre
*
bitte auswählen
25
40
45
50
55
60
65
70
75
80
andere Dienstzeit
Andere Dienstzeit
Im
seltenen und vom Arbeitgeber zu begründenden Ausnahmefall
können Ehrenurkunden für eine Dienstzeit von 30 Jahren und 35 Jahren ausgestellt werden, wenn die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer kurz nach diesem Jubiläum in den Ruhestand geht und vorher keine Ehrenurkunde für eine Dienstzeit von 25 Jahren erhalten hat.
30
35
Dafür eine kurze Begründung:
Beginn des Arbeitsverhältnisses
*
Vollendung Dienstzeit (Jubiläumstag)
*
Tag, an dem die Urkunde voraussichtlich überreicht werden soll
Öffentlicher Dienst
(Pflichtfeld für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst)
In verschiedenen Dienststellen oder bei mehreren Dienstherrn beschäftigt
Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, die im Laufe ihrer Dienstzeit in verschiedenen Dienststellen oder bei mehreren Dienstherrn beschäftigt waren, wird in die Ehrenurkunde anstelle des Namens der Beschäftigungsdienststelle die
Bezeichnung „öffentlicher Dienst“
eingetragen.
Die oben stehenden Angaben entsprechen der Wahrheit. Die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ist außerdem nach Ruf und Verhalten einer Ehrung würdig.
*
Versandanschrift
Bezeichnung des Arbeitgebers
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