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Antrag auf Ehrenurkunde

Felder mit Stern * sind zwingend auszufüllen

Angaben zum Arbeitgeber bzw. zur Beschäftigungsdienststelle

Wird so in die Urkunde übernommen:
Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn der Firmenort bzw. der Ort der Beschäftigungsdienststelle bereits in der Bezeichnung des Arbeitgebers bzw. der Beschäftigungsdienststelle mit enthalten ist, z. B. „Stadt München“.
Das Ausstellungsdatum ist grundsätzlich das Datum des Urkundendrucks. Ein individuelles Ausstellungsdatum für die Urkunde (z.B. ein Firmenjubiläum) kann in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn Urkunden für eine größere Anzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beantragt werden. Wenn Sie ein solches wünschen, tragen Sie das Datum sowie eine kurze Begründung bitte nachfolgend ein:

Angaben zur Arbeitnehmerin bzw. zum Arbeitnehmer

Berufsbezeichnung, die in die Urkunde eingetragen werden soll
(Pflichtfeld für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst)

Versandanschrift