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Arbeitsmarktpolitik

Abb. 1: Arbeitslose Personen insgesamt und Arbeitslosenquoten in Bayern im Zeitverlauf

Aktuelles

Bayerns Arbeitsmarkt im September 2024

  • Die Arbeitslosenquote beträgt im September 3,8 % und ist damit um 0,1 %-Punkte niedriger als im Vormonat. Die Zahl der Arbeitslosen in Bayern ist im September saisonüblich gesunken, der Rückgang fällt jedoch aufgrund der konjunkturellen Eintrübung nur schwach aus. Insgesamt sind 293.493 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind
    - 6.159 bzw. - 2,1 % Arbeitslose weniger als im Monat zuvor. Bayern hat weiterhin bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (6,0 %) und deutlich unter der Baden-Württembergs (4,3 %).
  • Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Arbeitslosenquote um 0,4 %-Punkte, die Arbeitslosenzahl erhöht sich um rund + 32.500 Personen bzw. + 12,5 % deutlich. Die Arbeitslosenquote war seit 2019, während der Corona-Krise, in einem September nicht mehr so hoch wie in diesem September.
  • Den stärksten prozentualen Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat gibt es – wegen des Schul- und Ausbildungsbeginns – bei Jüngeren. Im Vergleich zum Vormonat sind - 11,9 % weniger Jugendliche im Alter von 15 bis unter 25 Jahren arbeitslos.
Abb. 2: Arbeitslosenquoten in Bayern und den Regierungsbezirken
  • Viele Unternehmen sind trotz der anhaltenden Eintrübung auf dem Arbeitsmarkt nach wie vor auf der Suche nach Fachkräften. Mit rund 131.000 gemeldeten offenen Stellen verharrt die Arbeitskräftenachfrage auf dem Niveau des Vormonats (rund 132.300 offenen Stellen). Sie bewegt sich damit weiterhin auf hohem Niveau, wenn sie auch im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken ist (rund 150.500 offene Stellen).
  • Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,4 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im September 2024 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,4 % auf.
  • Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

 

Im Berichtszeitraum können 27 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 28 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,3 % bundesweit den geringsten Wert.

Arbeitslosenquote in den kreisfreien Städten und Landkreise Bayerns im September 2024

2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ingolstadt, Stadt4,1 %
München, Landeshauptstadt, Stadt5,0 %
Rosenheim, Stadt5,0 %
Altötting3,2 %
Berchtesgadener Land3,6 %
Bad Tölz-Wolfratshausen2,3 %
Dachau3,1 %
Ebersberg2,6 %
Eichstätt2,6 %
Erding2,4 %
Freising3,2 %
Fürstenfeldbruck3,4 %
Garmisch-Partenkirchen3,2 %
Landsberg am Lech3,1 %
Miesbach2,8 %
Mühldorf a.Inn3,5 %
München3,4 %
Neuburg-Schrobenhausen3,0 %
Pfaffenhofen a.d.Ilm2,4 %
Rosenheim2,9 %
Rosenheim2,9 %
Starnberg3,5 %
Traunstein2,9 %
Weilheim-Schongau3,2 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Landshut, Stadt5,8 %
Passau, Stadt6,1 %
Straubing, Stadt5,3 %
Deggendorf3,3 %
Freyung-Grafenau3,0 %
Kelheim3,1 %
Landshut3,1 %
Passau3,3 %
Regen3,4 %
Rottal-Inn3,6 %
Straubing-Bogen2,8 %
Dingolfing-Landau3,5 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Amberg, Stadt6,1 %
Regensburg, Stadt4,6 %
Weiden i.d.OPf., Stadt6,0 %
Amberg-Sulzbach3,5 %
Cham2,9 %
Neumarkt i.d.OPf.2,5 %
Neustadt a.d.Waldnaab3,6 %
Regensburg2,7 %
Schwandorf3,3 %
Tirschenreuth3,8 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Bamberg, Stadt4,7 %
Bayreuth, Stadt5,0 %
Coburg, Stadt7,0 %
Hof, Stadt7,1 %
Bamberg2,8 %
Bayreuth3,2 %
Coburg4,5 %
Forchheim3,2 %
Hof3,9 %
Kronach3,9 %
Kulmbach4,3 %
Lichtenfels4,2 %
Wunsiedel i.Fichtelgebirge5,3 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ansbach, Stadt4,8 %
Erlangen, Stadt4,5 %
Fürth, Stadt5,7 %
Nürnberg, Stadt6,9 %
Schwabach, Stadt4,2 %
Ansbach2,7 %
Erlangen-Höchstadt3,0 %
Fürth3,1 %
Nürnberger Land2,8 %
Nürnberger Land2,8 %
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim2,9 %
Roth2,5 %
Weißenburg-Gunzenhausen3,3 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Aschaffenburg, Stadt7,1 %
Schweinfurt, Stadt7,3 %
Würzburg, Stadt4,5 %
Aschaffenburg3,9 %
Bad Kissingen3,4 %
Rhön-Grabfeld3,7 %
Haßberge3,0 %
Kitzingen3,0 %
Miltenberg4,2 %
Main-Spessart2,6 %
Schweinfurt2,6 %
Würzburg3,0 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Augsburg, Stadt6,3 %
Kaufbeuren, Stadt4,5 %
Kempten (Allgäu), Stadt3,8 %
Memmingen, Stadt3,6 %
Aichach-Friedberg2,9 %
Augsburg3,1 %
Dillingen a.d.Donau3,0 %
Günzburg2,5 %
Neu-Ulm2,9 %
Lindau (Bodensee)2,8 %
Ostallgäu2,6 %
Unterallgäu2,5 %
Unterallgäu2,5 %
Donau-Ries2,7 %
Oberallgäu2,6 %
Abb. 4: Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen im Vergleich zum Vorjahr
  • Die Arbeitskräftenachfrage bleibt in der langfristigen Betrachtung hoch. Mit 131.021 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum Vormonat rund - 1.300 Stellen weniger im Bestand
    (- 1,0 %). Die Zahl der offenen Stellen liegt mit rund - 19.500 bzw. - 12,9 % auch deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Juli 2024 rund 5,94 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 35.000 Personen bzw. + 0,6 %.
  • Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund + 2.700 bzw. um + 11,4 %. Im Vormonatsvergleich sinkt die Zahl nur leicht um - 80 schwerbehinderte Personen (- 0,3 %).
  • Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 69.300 und ist gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund + 5.700 bzw. + 8,9 % und gegenüber dem Vormonat leicht um rund + 700 bzw. + 1,0 % angestiegen.
  • Bei einer Jugendarbeitslosenquote im Alter von 15 bis unter 25 Jahren von 3,7 % im September 2024 sind deutlich mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr (rund
    + 4.600 bzw. + 17,7 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit - 11,9 % (rund - 4.100 Jugendliche) ein Rückgang zu verzeichnen.
  • Auch die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) hat gegenüber dem Vorjahr stark zugenommen (um rund + 9.700 bzw. + 10,0 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit um rund - 300 Personen bzw. um - 0,3 % leicht gesunken.
  • Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 115.900 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein überproportionaler Anstieg um rund + 13.300 Personen bzw. + 13,0 %. Gegenüber dem Vormonat ist ein leichter Rückgang um knapp - 1.200 Personen bzw. - 1,0 % festzustellen.

Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,7 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,2 % deutlich höher.

Informationen

Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:

Gesetzlicher Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.

Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.

Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.

Information

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.

Bilanz 2023

Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 trotz geopolitischer Krisen widerstandsfähig, wenn auch die konjunkturelle Schwäche deutliche Spuren hinterließ: Obwohl nie mehr Menschen in Beschäftigung waren als 2023, stieg die Arbeitslosenzahl ungeachtet der weiterhin hohen Arbeitskräftenachfrage an.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2023:

Bilanz 2023

Arbeitsmarkt 

Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).

Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.

Instrumente 

Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.

Fazit

Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.