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Arbeitsmarktpolitik

Abb. 1: Arbeitslose Personen insgesamt und Arbeitslosenquoten in Bayern im Zeitverlauf

Aktuelles

Bayerns Arbeitsmarkt im Februar 2025

  • Die Arbeitslosenquote beträgt im Februar 2025 wie schon im Vormonat 4,2 %. Insgesamt sind rund 326.500 Personen arbeitslos gemeldet. Das sind - 2.237 bzw. - 0,7 % Arbeitslose weniger als im Januar 2025. Bayern weist weiterhin bundesweit die niedrigste Arbeitslosenquote auf, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (6,4 %) und deutlich unter der Baden-Württembergs (4,6 %).
  • Im Vergleich zum Vorjahr steigt die Arbeitslosenquote um 0,4 %-Punkte an, die Zahl der Arbeitslosen erhöht sich um rund + 32.400 Personen bzw. + 11,0 % deutlich. Zuwächse bei der Arbeitslosigkeit sind unter allen Personengruppen zu verzeichnen, besonders sticht jedoch der überproportionale Anstieg bei den Jugendlichen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren mit + 15,5 % hervor.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern beträgt nach den aktuellen hochgerechneten Daten im Dezember 2024 rund 5,97 Millionen. Im Vergleich zum Vormonat bedeutet dies einen deutlichen Rückgang um - 40.400 Beschäftigte (- 0,7 %) und zum Vorjahr ein Plus von 24.400 Personen (+ 0,4 %).
Abb. 2: Arbeitslosenquoten in Bayern und den Regierungsbezirken
  • Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,7 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im Februar 2025 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,7 % auf.
  • Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

 

Im Berichtszeitraum können 12 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte
(rd. 13 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Der Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen hat mit einer Arbeitslosenquote von 2,5 % bundesweit den geringsten Wert.

Arbeitslosenquote in den kreisfreien Städten und Landkreise Bayerns im Februar 2025

2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ingolstadt, Stadt4,4 %
München, Landeshauptstadt, Stadt5,3 %
Rosenheim, Stadt5,6 %
Altötting3,9 %
Berchtesgadener Land4,7 %
Bad Tölz-Wolfratshausen2,5 %
Dachau3,4 %
Ebersberg3,1 %
Eichstätt2,7 %
Erding3,0 %
Freising3,5 %
Fürstenfeldbruck3,9 %
Garmisch-Partenkirchen4,2 %
Landsberg am Lech3,5 %
Miesbach3,3 %
Mühldorf a.Inn4,2 %
München3,5 %
Neuburg-Schrobenhausen3,3 %
Pfaffenhofen a.d.Ilm2,9 %
Rosenheim3,3 %
Rosenheim3,3 %
Starnberg3,8 %
Traunstein3,7 %
Weilheim-Schongau3,5 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Landshut, Stadt6,5 %
Passau, Stadt6,8 %
Straubing, Stadt6,7 %
Deggendorf4,4 %
Freyung-Grafenau4,4 %
Kelheim3,9 %
Landshut3,9 %
Passau4,6 %
Regen5,3 %
Rottal-Inn4,4 %
Straubing-Bogen3,9 %
Dingolfing-Landau4,4 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Amberg, Stadt6,5 %
Regensburg, Stadt4,8 %
Weiden i.d.OPf., Stadt6,9 %
Amberg-Sulzbach3,8 %
Cham4,5 %
Neumarkt i.d.OPf.3,1 %
Neustadt a.d.Waldnaab4,0 %
Regensburg3,2 %
Schwandorf4,0 %
Tirschenreuth4,6 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Bamberg, Stadt5,3 %
Bayreuth, Stadt5,5 %
Coburg, Stadt7,8 %
Hof, Stadt7,7 %
Bamberg2,9 %
Bayreuth3,8 %
Coburg4,7 %
Forchheim3,6 %
Hof4,7 %
Kronach4,5 %
Kulmbach4,5 %
Lichtenfels4,5 %
Wunsiedel i.Fichtelgebirge6,0 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ansbach, Stadt5,2 %
Erlangen, Stadt4,7 %
Fürth, Stadt6,0 %
Nürnberg, Stadt7,2 %
Schwabach, Stadt4,6 %
Ansbach3,1 %
Erlangen-Höchstadt3,1 %
Fürth3,1 %
Nürnberger Land3,0 %
Nürnberger Land3,0 %
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim3,1 %
Roth2,7 %
Weißenburg-Gunzenhausen4,0 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Aschaffenburg, Stadt7,5 %
Schweinfurt, Stadt7,3 %
Würzburg, Stadt4,9 %
Aschaffenburg4,1 %
Bad Kissingen3,8 %
Rhön-Grabfeld3,9 %
Haßberge3,3 %
Kitzingen3,2 %
Miltenberg4,5 %
Main-Spessart2,8 %
Schweinfurt2,8 %
Würzburg3,0 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Augsburg, Stadt6,6 %
Kaufbeuren, Stadt5,1 %
Kempten (Allgäu), Stadt4,2 %
Memmingen, Stadt4,1 %
Aichach-Friedberg3,2 %
Augsburg3,4 %
Dillingen a.d.Donau3,2 %
Günzburg2,7 %
Neu-Ulm3,0 %
Lindau (Bodensee)3,6 %
Ostallgäu2,9 %
Unterallgäu2,6 %
Unterallgäu2,6 %
Donau-Ries2,6 %
Oberallgäu2,8 %
Abb. 4: Arbeitslose nach ausgewählten Personengruppen im Vergleich zum Vorjahr
  • Die Arbeitskräftenachfrage ist weiter rückläufig. Mit 114.712 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum Vormonat zwar + 285 Stellen mehr im Bestand (+ 0,2 %). Die Zahl der offenen Stellen liegt mit rund - 23.200 bzw. - 16,8 % allerdings deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
  • Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich um rund + 2.500 bzw. + 9,9 %. Im Vormonatsvergleich sinkt die Zahl um rund - 250 schwerbehinderte Personen (- 0,9 %).
  • Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt bei rund 73.200 und wächst gegenüber dem Vorjahr deutlich um rund + 7.300 bzw. + 11,1 % an. Gegenüber dem Vormonat legt die Zahl um + 195 langzeitarbeitslose Personen bzw. + 0,3 % leicht zu.
  • Bei einer Jugendarbeitslosenquote im Alter von 15 bis unter 25 Jahren von 3,6 % im Februar 2025 sind deutlich mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr (rund + 4.000 bzw. + 15,5 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit + 2,5 % (rund + 720 Jugendliche) ebenfalls ein Anstieg zu verzeichnen.
  • Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) nimmt gegenüber dem Vorjahr zu (rund + 9.500 bzw. + 8,5 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit um - 678 Personen bzw. - 0,6 % leicht gesunken.
  • Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 126.900 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein deutlicher Zuwachs um rund + 12.600 (+ 11,0 %), gegenüber dem Vormonat sind rund - 1.100 Personen weniger (- 0,9 %) gemeldet.

Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,7 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,2 % deutlich höher.

Informationen

Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:

Gesetzlicher Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.

Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.

Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.

Information

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.

Bilanz 2024

Die Lage auf dem bayerischen Arbeitsmarkt im Jahr 2024 war maßgeblich geprägt von der deutschlandweit anhaltenden konjunkturellen und strukturellen Krise: Obwohl nie mehr Menschen in Beschäftigung waren als 2024, stieg die Arbeitslosenzahl bei nach wie vor hoher Arbeitskräftenachfrage deutlich an

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2024:

Bilanz 2024

Arbeitsmarkt 

Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).

Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.

Instrumente 

Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.

Fazit

Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.