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Scharf: „Ein weiteres Zeichen der Wertschätzung für unsere Ehrenamtlichen!“

Rückwirkende Erweiterung des Pauschalvertrags mit der GEMA

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Gute Nachrichten für das Ehrenamt: Dank einer Neuregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu zählen zum Beispiel: Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Darüber hinaus sind nunmehr vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei, bei einer Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.

Bayerns Ehrenamtsministerin Ulrike Scharf freut sich über die weitere Entlastung des Ehrenamts: „Vor wenigen Tagen haben wir in der Hochwasserkatastrophe erlebt, mit wieviel Herzblut sich zehntausende Ehrenamtliche in Bayern rund um die Uhr für ihre Mitmenschen eingesetzt haben. Ehrenamtliches Engagement verdient unsere höchste Anerkennung! Es ist mir wichtig, dass wir durch die Erweiterung des Pauschalvertrags mit der GEMA unsere große Wertschätzung gegenüber allen ehrenamtlichen Organisationen noch stärker zum Ausdruck bringen können: Mehr Organisationen, die die Vorteile nutzen können, mehr mögliche Veranstaltungen, eine größere Veranstaltungsfläche – das kommt allen ehrenamtlich Engagierten zugute.“

GEMA-Gebühren fallen durch das zu schützende Urheberrecht bei Musikveranstaltungen an. Seit Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangen Jahr übernimmt der Freistaat Bayern bereits Kosten von Musikveranstaltungen ehrenamtlicher Organisationen. Diese Entlastungen wurden nun ausgeweitet. Von den Neuerungen erfasst werden alle seit 1. Januar 2024 durchgeführten und bei der GEMA angemeldeten Veranstaltungen, die die neuen Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen gibt es unter GEMA Ehrenamtliche Vereine.