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LfA-Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen in Bayern verlängert und Kreditsumme erhöht

Sozialministerin Trautner: „Die Laufzeit unseres Kreditprogramms wird bis Ende Juni 2022 verlängert. Anträge können noch bis zum 30. April 2022 bei der LfA gestellt werden“

019.22

Der Freistaat verlängert angesichts der andauernden Pandemie erneut die Laufzeit des Kreditprogramms „Corona-Kredit – Gemeinnützige“. Kredite können noch bis zum 30. Juni 2022 zugesagt werden, wenn der diesbezügliche Antrag bis 30. April 2022 bei der LfA Förderbank Bayern (LfA) eingegangen ist. Seit 12. August 2020 wird das Corona-Kreditprogramm für gemeinnützige Organisationen vom Bayerischen Sozialministerium über die LfA bereitgestellt.

Dazu Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner: „Gemeinnützige Organisationen haben gerade in Krisenzeiten eine zentrale Bedeutung für die Gesellschaft. Sie können aber im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen kaum Gewinne erwirtschaften und damit auch keine ausreichenden Rücklagen bilden. Deshalb haben wir das Kreditprogramm ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ verlängert und den Kreditrahmen auf 2,3 Millionen Euro deutlich ausgeweitet. Mir ist es wichtig, dass wir gemeinnützigen Organisationen verschiedene Handlungsoptionen an die Hand geben, um gut durch die Pandemie zu kommen.“

Dr. Bernhard Schwab, Vorstandsvorsitzender der LfA Förderbank Bayern ergänzt: „Der ‚Corona-Kredit – Gemeinnützige‘ ist ein finanzieller Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwohl in Bayern. Während der Corona-Pandemie mit ihren vielfältigen Einschränkungen stehen die gemeinnützigen Organisationen weiterhin vor großen Herausforderungen. Deswegen bieten wir das Kreditprogramm auch 2022 weiter an. Damit unterstützen wir diesen für das Zusammenleben in unserem Land so wichtigen Wirtschaftszweig auch in den kommenden Wochen.“

Der Kredit ist mit einer 100-prozentigen Risikoentlastung durch den Bund und den Freistaat Bayern ausgestattet. Die Hausbanken tragen damit kein eigenes Haftungsrisiko. Die gemeinnützigen Organisationen können Anträge bei ihren Hausbanken stellen. Diese prüfen die Voraussetzungen und leiten den Antrag an die LfA weiter. Nachdem die LfA der Hausbank ein Darlehensangebot unterbreitet hat, schließt die Hausbank mit der Organisation einen Darlehensvertrag ab.

Informationen zu den Fördervoraussetzungen des „Corona-Kredit – Gemeinnützige“ finden Sie unter LFA Infoblatt.