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Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes

Sozialministerin Trautner: „Wir haben bereits jede Menge geschafft, aber es muss kontinuierlich weitergearbeitet werden“

312.21

Ich bin stolz darauf, dass Bayern bereits 2013 den Anstoß zu einer der größten Sozialreformen der vergangenen Jahrzehnte gegeben hat. Seit 2016 ist nun das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen und wird in mehreren Stufen umgesetzt. Es bringt vielerlei Verbesserungen für Menschen mit Behinderung mit sich. Vor allem aber werden die individuellen Bedarfe und Wünsche der Menschen noch stärker in den Mittelpunkt gerückt, um Hilfen und Angebote passgenau zu gestalten. Nach über vier Jahren intensiver Arbeit an der Umsetzung des Gesetzes ist es Zeit, Bilanz zu ziehen: Wir haben bereits jede Menge geschafft, aber es gibt noch Einiges zu tun und es muss kontinuierlich weitergearbeitet werden“, betont Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner.

Das Bayerische Sozialministerium für Familie, Arbeit und Soziales veranstaltet gemeinsam mit dem Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ vom 20. Oktober bis zum 21. Oktober 2021 die Regionalkonferenz zum Umsetzungsstand des BTHG. Die Beteiligten aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks, nämlich die Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, die Leistungserbringer und die Vertretungen der Menschen mit Behinderung sind eingeladen, Bilanz zur Umsetzung des BTHG auf Landesebene zu ziehen.

Trautner würdigte den bisherigen Beteiligungsprozess: „Als Landesgesetzgeber waren wir aufgerufen, wichtige Weichenstellungen zur Umsetzung des BTHG in Bayern zu treffen. Ich freue mich, dass wir auf Landesebene getreu dem Motto „Nicht ohne uns über uns“ die Bayerischen Teilhabegesetze I und II in mehreren Beteiligungsgesprächen mit allen Expertinnen und Experten in eigener Sache erarbeitet haben. Somit haben wir einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der sich auf eine breite Akzeptanz stützt. Jetzt gilt es, die neuen Regelungen mit Leben zu füllen und ganz neue Formen der Zusammenarbeit zu etablieren. Wir werden die zwei Tage der Regionalkonferenz gut zum Austausch und Abgleich mit allen Beteiligten nutzen können, denn mir ist gelebte Partizipation sehr wichtig!“

An der digitalen Konferenz nehmen rund 210 Vertreterinnen und Vertreter der Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und der Organisationen der Menschen mit Behinderung teil.

Das Bundeteilhabegesetz tritt in verschiedenen Reformstufen in Kraft, zuletzt zum 1. Januar 2020 die dritte Reformstufe. Damit ist die Trennung der existenzsichernden Leistungen der Sozialhilfe und der Fachleistungen der Eingliederungshilfe vollzogen worden. Menschen mit Behinderung können nun unabhängig von der Wohnform, aus den verschiedenen Leistungssystemen für sie passgenaue Unterstützungen in Anspruch nehmen. Dies bedeutet mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung.