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Förderung von Kinderwunschbehandlungen
Familienministerin Trautner zieht erste Zwischenbilanz: „Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen wird in Bayern rege in Anspruch genommen - 600 Anträge in den ersten sechs Wochen bewilligt“
Seit 1. November 2020 werden in Bayern Kinderwunschbehandlungen gefördert. „600 Kinderwunschpaaren wurden in diesen ersten sechs Wochen Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen bewilligt“, freut sich Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. „Es ist mir ein Herzensanliegen, Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen. Mit der finanziellen Unterstützung von bis zu 1.800 Euro ermöglichen wir nun diesen Paaren, sich ihren Herzenswunsch zu erfüllen“, so Familienministerin Trautner.
Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro. Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Die Kinderwunschbehandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden.
Förderanträge können bayerische Kinderwunschpaare beim Zentrum Bayern Familie und Soziales stellen. Der Antrag, Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Förderrichtlinien des Freistaats Bayern und des Bundes sind unter ZBFS Bayern abrufbar. Der Antrag ist unter dem Link Formular erreichbar. Häufige Fragen zu den Kinderwunschbehandlungen, Adressen von Beratungsstellen und Kinderwunschzentren sind auf Familienland Bayern eingestellt. Ein Fördercheck sowie weitere Informationen rund um das Thema Kinderwunsch sind auf dem Informationsportal des Bundesfamilienministeriums abrufbar.