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Scharf: „Wir erleichtern den Einsatz von qualifiziertem Personal in den Kitas und unterstützen Kommunen und Kita-Träger bei der Fachkräftegewinnung!“

Erlass einer Allgemeinverfügung zum schnelleren Einsatz von qualifizierten Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern

016.24

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf betont: „Wir erleichtern den Einsatz von qualifiziertem Personal in unseren Kitas und stehen bei der Herausforderung Fachkräftemangel fest an der Seite der Kommunen und Kita-Träger! Um auch qualifizierte Kräfte ohne klassische Erzieherausbildung in den Kitas einsetzen zu können, beschleunigen wir das Einstellungsverfahren. Die Verwaltungen werden dadurch ebenfalls deutlich entlastet. Ziel ist es noch mehr Menschen von diesem sinnstiftenden Beruf zu überzeugen und zu begeistern. Die Qualität der frühkindlichen Bildung hat für mich bei allen Maßnahmen stets oberste Priorität und ist nicht verhandelbar!“

Das Bayerische Familienministerium hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die bei der Herausforderung des Fachkräftemangels unterstützen soll und Erleichterungen bringt. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es, in Standardfällen Personal mit anderer Qualifikation, aber ohne klassische Erzieher- oder Kinderpflegeausbildung, schneller und ohne aufwändige Einzelfallprüfung in Kindertageseinrichtungen einsetzen zu können. Beispielsweise stimmt das StMAS in der Allgemeinverfügung dem Einsatz von Personen, die einen inländischen Bachelorabschluss oder ein Diplom in Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften haben und mindestens sechs Monate in einer Kindertageseinrichtung im pädagogischen Bereich praktisch tätig waren, als pädagogische Fachkraft zu. Auch dem Einsatz von staatlich geprüften Sozialassistentinnen und Sozialassistenten als pädagogische Ergänzungskraft wird generell zugestimmt. Bei diesem Abschluss handelt es sich um ein Pendant zum bayerischen Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger.

Mit der erlassenen Allgemeinverfügung wird dem Fachkraftmangel im Bereich der Kindertagesbetreuung aktiv entgegengetreten und der Einsatz von qualifiziertem Personal erleichtert. Damit können die Träger noch schneller reagieren und die betreffenden pädagogischen Kräfte können unbürokratisch und ohne weitere Genehmigung in einer bayerischen Kindertageseinrichtung tätig werden und diese wechseln.