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Elternmitwirkung und Elternbeirat
Aufgaben und Rechte
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
Weiterführende Informationen zu den Grundlagen der Elternmitwirkung in Kindergärten finden Sie hier: