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Elternmitwirkung und Elternbeirat

Die Mitwirkung von Eltern wird in Kinderbetreuungseinrichtungen großgeschrieben.

Aufgaben und Rechte

Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.

Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:

  • Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
  • Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
  • Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
  • Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)

Landeselternbeirat (Art. 14 a BayKiBiG)

  • vertritt die Anliegen der Eltern und berät das für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zuständige StMAS in wichtigen Fragen der frühkindlichen Bildung
  • Mitglieder: Elternbeiräte nach Art. 14 Abs. 1 BayKiBiG oder Eltern, deren Kind in der Kindertagespflege betreut wird
  • wird erstmals in 2024 berufen
  • Geschäftsstelle des Landeselternbeirats beim StMAS befindet sich derzeit im Aufbau
    Postadresse:            Winzererstraße 9
                                     80797 München
    Telefon:                     089/1261-1267
    landeselternbeirat@stmas.bayern.de

Weiterführende Informationen zu den Grundlagen der Elternmitwirkung in Kindergärten finden Sie hier: