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Elternmitwirkung und Elternbeirat
Aufgaben und Rechte
Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) bestimmt, dass zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Trägern in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten ist.
Aufgaben und Rechte des Elternbeirats:
- Anhörungs- und Informationsrecht (Art. 14 Abs. 2 BayKiBiG)
- Mitwirkung an der Konzeptionsweiterentwicklung (Art. 14 Abs. 3 BayKiBiG)
- Spendenverwendung (Art. 14 Abs. 4 BayKiBiG)
- Rechenschaftsbericht (Art. 14 Abs. 5 BayKiBiG)
Landeselternbeirat (Art. 14 a BayKiBiG)
- vertritt die Anliegen der Eltern und berät das für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zuständige StMAS in wichtigen Fragen der frühkindlichen Bildung
- Mitglieder: Elternbeiräte nach Art. 14 Abs. 1 BayKiBiG oder Eltern, deren Kind in der Kindertagespflege betreut wird
- wird erstmals in 2024 berufen
- Geschäftsstelle des Landeselternbeirats beim StMAS befindet sich derzeit im Aufbau
Postadresse: Winzererstraße 9
80797 München
Telefon: 089/1261-1267
landeselternbeirat@stmas.bayern.de
Weiterführende Informationen zu den Grundlagen der Elternmitwirkung in Kindergärten finden Sie hier: